Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines/Zustandekommen des Vertrags

 

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für die Vertragsbeziehung zwischen Forest Bakery Group GmbH und dem Kunden/Mieter (im Folgenden: der Mieter/Kunde), gemeinsam „die Parteien“. 

Gegenstand der Vertragsbeziehung sind die entgeltliche Abnahme von Torten, Teilnahme an Kursen, sonstige Event Dienstleistungen und Gebrauchsüberlassung von Möbeln („Mietsachen“).

Die Angebote von Forest Bakery stellen eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots an den Kunden dar und sind stets freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. 

Als verbindlich gelten schriftlich vereinbarten Leistungen, Preise und Fristen.

Erklärungen unserer Mitarbeiter sind unverbindlich und nur dann wirksam, wenn sie von Forest Bakery schriftlich anerkannt und/oder bestätigt sind.

Bestellungen oder Aufträge kann Forest Bakery innerhalb von 14 Tagen nach Zugang annehmen. Die Annahme erfolgt per E-Mail, WhatsApp, Instagram.

Nach Zustandekommen des Vertrags hat der Kunde für die Dienstleistung, Artikel, Torten,Mietsachen, die Bestandteil der Vereinbarung geworden sind, eine Anzahlung / Vorauszahlung zu leisten. Durch die Anzahlung/Vorauszahlung werden die Dienstleistung / Artikel Torten, Mietsachen für den vereinbarten Zeitraum für den Mieter reserviert.

Bestimmungen eines individuell vereinbarten Vertrages zwischen den Parteien undseine Anlagen gehen diesen AGB vor. Ergänzend gelten jedoch diese AGB.

Forest Bakery ist berechtigt, das Vertragsverhältnis einschließlich allerbestehenden Rechte und Pflichten aus diesen AGB und dem jeweiligen Vertrag auchohne Mitwirkung des Kunden im Wege einer Vertragsübernahme.

Soweit in diesen Geschäftsbedingungen keine Regelung getroffen ist, gelten nicht dieallgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden, sondern die gesetzlichen Regelungen.

 

Begriffsbestimmung

 

Eventpreise: Die angegebenen Eventpreise gelten pro Stück und pro Mieteinheit.

Mieteinheit: Eine Mieteinheit umfasst inklusive des Anliefertags eine Zeitspanne von Freitag bis Montag als eine Mieteinheit.

Die Eventpreise beinhalten ausschließlich die Mietkosten.

Weitergehende Dienstleistungen

wie Anlieferung/Abholung, Aufbau/Abbau, Verteilung nach Plan, Leergut Management sowie

Dienstleistungen außerhalb unserer Kernarbeitszeit von Mo-Fr 08:00-18:00 Uhr etc. werden

bei Bedarf individuell nach Aufwand kalkuliert. Ebenso wird eine Gebühr verrechnet, sollten unsere Fahrer vor 07:00 Uhr aufladen und losfahren müssen. Die Gebühr richtet sich nach der Summe der gemieteten Artikel. (Pro Stuhl Fr. 1.00)

 

 

 

 

§ 2 Preise und Zahlungsbedingungen

 

Die vom Kunden zu zahlende Kosten / Miete und sonstigen Gebühren ergeben sich aus der individuellen Vereinbarung zwischen Forest Bakery und dem Kunden basierend auf der Angebotsliste von Forest Bakery und gelten für den in der Auftragsbestätigung genannten Leistungs- und Lieferumfang.

 

Alle Preise sind Nettopreise und verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer ohne Abzug.

Bei Geschäften mit Auslandsberührung werden die Gebühren für Zoll, öffentliche Abgaben oder andere Sondergebühren auch dann berechnet, wenn sie nicht ausdrücklich im Rahmen des Angebots genannt sind. 

 

Auch in diesem Fall beinhaltet die Rechnung regelmäßig die in der Schweiz jeweils gültige Mehrwertsteuer, die nur dann erlassen oder erstattet wird, wenn dies bei Nachprüfung aus steuerlicher Sicht durch das zuständige Finanzamt genehmigt wird.

 

Die vereinbarten Preise verstehen sich ab Standort Gartenstrasse 1. 5 9325 Roggwil. Die Kosten für Anlieferung und Abholung zu und vom Veranstaltungsort werden gesondert nach Entfernung, Zeitaufwand und Auftragsmenge berechnet. 

 

Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn dies bereits bei Vertragsabschluss als Inklusiv Preis vereinbart wurde. Rechnungen werden zum genannten Zahlungsziel fällig. Ist ein Zahlungsziel ausdrücklich nicht genannt, sind Rechnungen der Forest Bakery vom Kunde innerhalb von sieben Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig.

 

Bei Zahlungsverzug ist Forest Bakery uneingeschränkt berechtigt, den Auftrag zu stornieren und den entstandenen Verzugsschaden bei dem Kunden geltend zu machen. Bei Zahlungsverzug werden 1. Mahnung; 20 CHF, 2. Mahnung 30 CHF, 3. Mahnung 50 CHF in Rechnung gestellt. 

 

 

 

§ 3 Vertragslaufzeit und Kündigung

 

Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Bei vollständiger oder teilweiser Kündigung einer Dienstleistung, Torte, Kurse, oder sonstigen  Bestellung wird mindestens die Hälfte der Auftragssumme verrechnet, aber keinesfalls weniger als die zum Zeitpunkt der Annullation bereits entstandenen Kosten.   

 

Kostenregelung bei Stornierungen von Dekorationen /Mietartikel

 

Reservationen können bis 6 Monate vor dem Event gegen eine Gebühr von Fr. 150.- storniert werden.

 

Liegt der Stornierungszeitpunkt innerhalb 6 Monate behalten wir uns das Recht vor, die bereits getätigte Anzahlung von 50% der Gesamtsumme einzubehalten. Der Betrag ist jedoch niemals kleiner als die zum Zeitpunkt tatsächlich entstandenen Kosten.

 

Kostenregelung bei Stornierungen Torten

Bis 30 Tage vor dem Event: 50% der Kosten (aber keinesfalls weniger als die zum Zeitpunkt bereits entstandenen Kosten)

Bis 14 Tage vor dem Event: voller Betrag bleibt geschuldet

 

Kostenregelung bei Stornierungen Kurse

Bis 90 Tage vor Kurs: 50% der Kosten

Bis 60 Tage vor dem Kurs: voller Betrag bleibt geschuldet

 

 

 

 § 4 Umfang der Miete

1. Der Mietgegenstand wird für die Dauer der Veranstaltung zur Verfügung gestellt.

2. Die Mietzeit beginnt mit der Übergabe des Mietgegenstands an den Kunden.

3. Die Mietzeit endet, soweit nicht ausdrücklich ein anderer Beendigungszeitpunkt vereinbart worden ist, mit Ende der Veranstaltung. Die Verpflichtung zur Entrichtung des vereinbarten Mietzinses endet jedoch erst mit Rückgabe der Mietsache an Forest Bakery.

4. Eine Anschlussverwendung über den vereinbarten Rückgabetermin hinaus erfordert das Einverständnis sowie eine schriftliche Bestätigung über die neuerlichen Konditionen durch Forest Bakery. Bei Verspätung muss der Kunde den entstandenen Schaden übernehmen. Falls die verspätete Rückgabe der Artikel einen Tag innerhalb einen zusätzlichen Mieteinheit FR-MO beansprucht ,erlaubt sich Forest Events ein zusätzliches Wochenende 4 Tage in Rechnung zu stellen. 

5. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die vertraglich vereinbarte Miete für dieverbleibende Restlaufzeit des Vertrages im Falle einer vorzeitigen Kündigung im Wege einer Einmalzahlung vom Kunden zu erstatten ist.

 7.Für jede Bestellung kann eine Sicherheitsleistung im teilweisen oder vollständigen Umfang der Bestellung verlangt werden. Der Betrag wird vor dem Lieferdatum fällig.

 

8. Es obliegt dem Kunden, die für die Installation und den Betrieb der Mietsachen notwendigen Voraussetzungen an seinem Standort, insbesondere die für den Betrieb elektronischer Geräte notwendige Elektroinstallation, auf eigene Kosten bereitzustellen.

9. Forest Bakery ist berechtigt, sich zur Erfüllung ihrer Leistungsverpflichtungen Dritter zu bedienen.

10. Die Weitervermietung von Mietgegenständen durch den Kunden sowie die Mitbenutzung durch oder Überlassung an Dritte sind nicht gestattet.

 

§ 5 Lieferung und Abholung der Mietsachen

 1. Mietgegenstände sind die in der Auftragsbestätigung angegebenen Möbel, technischen Geräte sowie Zubehörteile.

2. Der Mietgegenstand wird dem Kunden nur bestimmungsgemäß für den vereinbarten Zweck am vereinbarten Ort für die Dauer der vereinbarten Mietzeit zur Verfügung gestellt. Veränderungen an sowie anderweitige Verwendungen des Mietgegenstands während der Mietzeit sind nicht ohne ausdrückliche Erlaubnis von Forest Bakery gestattet.

 1.Die Kosten für die Lieferungen trägt der Kunde. Feste Liefertermine müssen ausdrücklich vereinbart und von Forest Bakery schriftlich bestätigt werden. Sollte kein bestimmter Zeitpunkt vereinbart sein, so erfolgt die Anlieferung vor Beginn der Veranstaltung.

 2. Die Lieferung erfolgt falls nicht anders vereinbart, per Bordsteinkante. Forest Events Team muss die Erlaubnis haben den Lieferwagen zu parken und die Torten /Mietgegenstände herauszugeben und direkt dort abzuladen. Für Lieferungen in die oberen Stockwerke, die Benutzung des Aufzugs, Treppen oder längere Strecken, die zusätzliche Zeit in Anspruch nehmen, fallen zusätzliche Gebühren an. Sollte «Bordsteinkante» als Lieferoption gewählt worden sein und es aber beim Liefertag regnen oder nass sein, trägt der Kunde die Kosten für die zusätzliche Arbeitszeit, um die Stühle an einem trockenen und geschützten Ort abzuholen und einzuladen. 

3. Die Leistung des Vermieters umfasst nicht das Auf- und Abbauen von Stühlen, Tischen oder anderen Mietwaren. Wenn dieser Service gewünscht wird, muss darüber eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden, für die eine besondere Gebühr erhoben wird.

4. Bei Anlieferung und Abholung hat der Kunde oder ein von ihm bestimmter Vertreter am vereinbarten Übergabeort zur Übergabe der Mietgegenstände anwesend zu sein; Versäumt der Kunde die Annahme, gerät er in Verzug und hat eine Gebühr für die Verspätung zu zahlen. Ab 15min Verspätung werden 60CHF/h verrechnet.

5. Ist eine Anlieferung bzw. Abholung des Mietguts nur mit Sondergenehmigung oder Ausweis möglich, so ist der Kunde verpflichtet darauf hinzuweisen und dafür Sorge zu tragen, dass der Lieferservice von Forest Bakery rechtzeitig und kostenfrei in Besitz der nötigen Ausweise und Genehmigungen kommt. Sollte eine Übergabe nicht termingerecht erfolgen oder gar versäumt werden, haftet der Kunde für

 Verzögerungen bei der Anlieferung bzw. Abholung. Dabei entstehende Kosten sind ebenfalls durch den Kunden zu tragen. Sämtliche nicht im Kostenvoranschlag vorhersehbaren Arbeiten sowie sämtliche Wartezeiten werden zusätzlich verrechnet.

 6. Bei Störungen auf Grund höherer Gewalt, die eine Anlieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hat Forest Bakery eine Überschreitung der vereinbarten Fristen und Termine nicht zu vertreten. Für den Transport gelten die jeweils gültigen allgemeinen Bedingungen des Spediteurgewerbes.

7. Bei einer durch Dritte übernommenen Anlieferung findet der Gefahrübergang bereits mit der Übergabe der Mietgegenstände an den Dritten statt.

8. Forest Bakery behält sich vor, in Ausnahmefällen statt der bestellten Ware gleichwertige oder qualitativ höherwertige Artikel zum Preis der ursprünglich bestellten Ware zu liefern.

9. Alle katalogseitigen Maße sind keine festen Angaben. Forest Bakery behält sichAbweichungen in Maß, Form und Farbe vor, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.

10. Mietartikel für Selbstabholung müssen mit einem geschlossenen Auto/ Lieferwagen transportiert werden. 

 

 § 6 Prüfungspflichten und Reklamationen

 1. Der Kunde ist verpflichtet, sich unverzüglich nach Anlieferung von der Vollständigkeit der Lieferung  sowie dem ordnungsgemäßen Zustand der Mietgegenstände zu überzeugen.

2. Dem Kunden ist bekannt, dass das Mietgut mehrfach eingesetzt wird und folglich nicht immer neuwertig ist. Normale auf dem Einsatz der Ware als Mietobjekt beruhende Gebrauchspuren stellen keinen Reklamationsgrund dar.

3. Der Kunde bestätigt die mangelfreie Leistung mit dem Empfang der Ware. Etwaige Reklamationen seitens des Kunden in Bezug auf nicht vertragsgemäße Leistungen müssen unverzüglich erfolgen. Beanstandungen nach Ablauf einer Frist von sechs Stunden nach Feststellung der zur Reklamation berechtigenden Abweichung der Ware werden nicht anerkannt.

4. Kosten für Reparatur oder Austausch bei Defekten, die auf Verschulden des Kunden, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, trägt der

 Kunde.

5. Stellt sich heraus, dass ein Mangel trotz Meldung des Kunden nicht vorliegt, ist Forest Bakery berechtigt, die mit der versuchten Beseitigung in Verbindung stehenden Aufwände zu berechnen.

§ 7 Rückgabe der Mietsachen

  1. Die Mietsachen sind nach Ende der Mietzeit vom Kunden zugänglich und gefahrfrei geschützt vor Witterung bereitzustellen. Falls eine Bordsteinkanten Abholung gewünscht wurde, es wittert aber kein unterdachter Ort für die Bordsteinkanten Abholung verfügbar ist, erlaubt sich Forest Events den zusätzlichen Aufwand für den weg des Transport der Möbel zu verrechnen. 

2. Der Kunde ist verpflichtet, die Mietgegenstände mindestens 24 Stunden nach Ende der Mietzeit gegen Verlust und Beschädigung zu sichern.

3. Werden Mietgegenstände nicht rechtzeitig zurückgegeben, so kann Forest Bakery für

 die Dauer der Vorenthaltung eine Entschädigung in Höhe der vereinbarten Miete

verlangen. Weitergehender Schadensersatz ist nicht ausgeschlossen.

4. Eine vorzeitige Rückgabe des Mietguts führt nicht zur Beendigung des Mietverhältnisses und befreit den Kunden nicht von seinen Sicherungspflichten.

5. Der Mieter muss das Mietmaterial sorgfältig behandeln. Der Kunde gibt die Mietgegenstände in dem Zustand und in der Form zurück, wie er sie erhalten hat. Porzellan, Gläser und Besteck müssen durch den Mieter in solch einem Zustand zurückgegeben werden (sortiert, ohne Essensreste, Fettreste usw.). Wenn das Mietobjekt besonders schmutzig ist, hat der Vermieter das Recht, die zusätzlich entstandenen Kosten dem Mieter nachträglich in Rechnung zu stellen. Textilien (z.B. Tischdecken und Hussen) müssen nach der Benutzung dem Vermieter trocken zurückgegeben werden. Kerzenständer müssen frei von Wachs sein, sowie andere Artikel, welche auch in Verbindung damit kommen.

6. Das Mobiliar und die Küchentechnik sind in dem Zustand zurückzugeben wie sie geliefert wurden . Sollte dies nicht der Fall sein, werden die dadurch entstandenen Kosten separat in Rechnung gestellt.

7. Liefer- und Abholzeiten müssen vor der Rückgabe von Forest Events gemäss Offerte/Rechnung/Email bestätigt werden. Bei nicht vereinbarten Terminen hat Forest Events das Recht die Artikel abzuweisen. 

 § 8 Haftung und Pflichten des Kunden

 1. Der Kunde verpflichtet sich, die Artikel /Mietgegenstände während der Mietzeit ordnungsgemäß und pfleglich zu behandeln. Bedienungs- und Pflegeanleitungen, welche dem Kunden bei Abholung/Anlieferung übergeben werden, sind zu beachten. Bei Überlassung technischer Geräte verpflichtet sich der Kunde, diese außerhalb der Zeit der Nutzung von Strom-, Gas- und Wasseranschlüssen zu trennen. Für Schäden, die entstehen, weil die Geräte außerhalb der Betriebszeiten entgegen dieser ausdrücklichen Verpflichtungen nicht von Strom, Gas und Wasser getrennt sind, haftet allein und ausschließlich der Kunde. Ausgenommen von dieser Verpflichtung sind lediglich Kühlgeräte wie Kühlschränke oder Eiswürfelbereiter. Der Kunde verpflichtet sich weiter, die Geräte entsprechend der ihm überlassenen Bedienungsanleitung zu bedienen. Schäden durch Fehlbedienung der Geräte trägt der Kunde.

2. Der Kunde verpflichtet sich, die gemieteten Gegenstände vor Diebstahl zu schützen.

3. Während der Mietzeit haftet der Kunde für Verlust und Beschädigungen, auch wenn er den Verlust bzw. die Beschädigung nicht selbst verschuldet hat. Der Kunde verpflichtet sich, Forest Bakery unverzüglich über etwaige Beschädigungen des Mietgegenstandes zu unterrichten. Diese Pflicht gilt auch im Falle eines Diebstahls

 oder Verlusts, oder wenn Dritte in irgendeiner Form Rechte an einem

Mietgegenstand geltend machen.

4. Während der gesamten Mietdauer ist der Auftraggeber für den Unterhalt des

Mietmaterials verantwortlich und schützt es gegen Beschädigungen und Einwirkungen Dritter. Der Kunde hat in Folge einer unverschuldeten Funktionsunterbrechung des Mietmaterials kein Anrecht auf Entschädigung.. Beschädigtes und nicht retourniertes Material wird dem Kunden zum Neupreis verrechnet zuzüglich einer Entschädigung für den entstandenen Betriebsausausfall aufgrund der Unverfügbarkeit des Materials beim Vermieter.

5. Für in Verlust geratene Mietgegenstände haftet der Kunde in Höhe des Wiederbeschaffungswertes abzüglich des merkantilen Minderwerts der gebrauchten

 Sache. Für Beschädigungen hat der Kunde den Reparaturaufwand bis zur Höhe des

Wiederbeschaffungswertes zu ersetzen.

6. Veränderungen an überlassenen Mietgegenständen sowie Entfernen vorhandener

Kennzeichen vom Mietgut sind nicht gestattet.

 § 9 Haftung von Forest Bakery

 1. Für Schäden, die von Forest Bakery vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden, haftet Forest Bakery.

 2. Die Haftung im alle von Beschaffenheitsgarantien nach dem Produkt-Haftungsgesetz sowie für Personenschäden, d. h. für Verletzungen des Lebens, des Körpers oder Gesundheit und Freiheit gilt unbeschränkt. Davon umfasst ist auch eine unbeschränkte Haftung für arglistig verschwiegene Mängel.

3. Bei leicht fahrlässiger Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten) gilt die Ersatzpflicht von Forest Bakery uneingeschränkt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung von Forest Bakery für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.

 4. Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter oder Personen, derer sich Forest Bakery zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen bedient.

5. Eine Änderung der gesetzlichen Beweislastregelungen ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

6. Alle Ansprüche des Kunden, die sich aus dem vorliegenden Vertragsverhältnis ergeben, insbesondere Ansprüche auf Schadens- oder Aufwendungsersatz verjähren in 12 Monaten nach Entstehen des Anspruchs. Im Falle von Schäden an Leben, Körper, Gesundheit oder Freiheit einer Person, bei vorsätzlichem Handeln oder wenn Forest Bakery Mängel arglistig verschwiegen hat, sowie bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

 § 10 Schlussbestimmungen

1.Forest Bakery ist berechtigt, diese AGB während der Laufzeit des Vertrages mit Wirkung für die Zukunft zu ändern oder anzupassen. 

2. Der Forest Bakery kann für Verspätungen/ Stornierungen nicht verantwortlich gemacht werden, welche durch höhere Gewalt oder von seinem Willen unabhängige Gründe, wie Streiks, Unwetter, Unfälle oder staatliche Verbote verursacht wurden.

3. Sollte eine Bestimmung des geschlossenen Vertrages oder dieser AGB unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

 

4. Nebenabreden und Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

5. Es gilt ausschließlich Schweizer Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus diesem Vertragsverhältnis sich ergebenden Streitigkeiten ist der Gerichtsstand von Forest Bakery.